Berufswahlorientierung
Allgemeines
Die Berufswahlorientierung ist seit vielen Jahren Bestandteil unseres Unterrichts.
Schon mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 5/6 werden Themen aus der Arbeitswelt behandelt. Bis zur Jahrgangsstufe 9/10 mit den Schülerbetriebspraktika und intensiven Hilfen und Unterstützung für den Übergang von der Schule in das Berufsleben wird die Berufswahlvorbereitung intensiviert.
In der Johannes-Rau-Schule arbeiten zwei StuBO-Koordinatoren auf dem Gebiet der Berufsberatung.
Die Berufswahlorientierung und Berufswahlvorbereitung werden kooperativ von Fach-, Klassen- und Beratungslehrerinnen und –lehrern durchgeführt.
Darüber hinaus können wir unseren Schülerinnen und Schülern durch Kooperation mit außerschulischen Partnern attraktive Angebote im Bereich der Berufswahlorientierung und Berufswahlvorbereitung machen. Besonders intensiv wird die Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus Bielefeld, der Agentur für Arbeit und dem HBZ Brackwede gepflegt.
Alle Aktivitäten im Bereich der Berufswahlorientierung von Klasse 7 bis Klasse 10 werden im Berufswahlpass der Schüler/innen dokumentiert und können bei Bewerbungen den Ausbildungsbetrieben vorgelegt werden.
Die Schülerbetriebspraktika
Im Mittelpunkt der Berufswahlorientierung stehen die Schülerbetriebspraktika.
Sie werden wie folgt durchgeführt:
> in Klasse 7 Elternpraktikum 2 Tage
> in Klasse 8 HBZ Brackwede 2 Wochen
> in Klasse 9 Betriebspraktikum 3 Wochen
> in Klasse 10 B Betriebspraktikum 2 Wochen
> in Klasse 10 A Betriebspraktikum Langzeitpraktikum
Aufgaben und Ziele der Schülerbetriebspraktika
Die Schülerbetriebspraktika sollen die Schüler/innen befähigen, Entscheidungssicherheit im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben zu erlangen sowie die individuellen fachlichen Interessen und Fähigkeiten ohne frühzeitige Einschränkungen durch tradiertes Rollenverhalten weiter zu entwickeln.
Junge Menschen haben die Chance, im Rahmen der Schülerbetriebspraktika die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Ihr Verständnis der Arbeitswelt in technischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Zusammenhang kann so gefördert werden. Besonders wichtig ist auch, dass durch die Erfahrungen im Schülerbetriebspraktikum die eigene Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender eingeschätzt wird und dies zur Überprüfung der Berufsvorstellung führen kann.
Nicht zuletzt erhalten die Schüler/innen einen besseren Überblick über das Ausbildungsplatzangebot.
Organisatorischer Ablauf
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Schülerbetriebspraktika sind schulische Veranstaltungen.
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Die Teilnahme daran ist deshalb verbindlich.
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Die Schüler/innen suchen sich ihre Praktikumsplätze in der Regel selbst.
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Schule und Praktikumsbetrieb informieren sich vor Beginn des Praktikums gegenseitig über die betreuenden Lehrkräfte und die Ansprechpartner auf Betriebsseite.
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Während des Praktikums besteht für die Schüler/innen Versicherungsschutz.
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Es greifen während der gesamten Zeit grundsätzlich die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
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Die Schüler/innen unterliegen dem Weisungsrecht des Betriebspersonals.
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Sie erhalten von den Betrieben keine Vergütung für ihre Tätigkeit.
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Die Schüler/innen fertigen Praktikumsberichte an. Diese sind nach festen Vorgaben und vereinbarten verbindlichen Standards, die schulintern entwickelt wurden, zu erstellen.
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Die Praktikumsberichte werden benotet.
Ein besonderes Angebot für den Übergang Schule / Beruf:
Das Langzeitpraktikum in Klasse 10 Typ A
Mit dem verpflichtenden Langzeitpraktikum für alle Schüler/innen der Klasse 10 Typ A macht die Johannes-Rau-Schule Schülern ein besonderes auf einen Erlass gegründetes Angebot für den Übergang in das Berufsleben.
Als kombiniertes Lern- und Praxisangebot soll es vor allem Jugendlichen mit besonderen Übergangsschwierigkeiten zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.
Das Langzeitpraktikum wird für die Dauer eines Jahres an einem Tag pro Woche durchgeführt.
Das Praktikum tritt an die Stelle des Lernbereichs Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft) und wird benotet.
Die Langzeitpraktikanten/innen schreiben über jeden Tag einen Arbeitsbericht, der in die Bewertung einfließt. Auch die Praktikumsbetriebe beurteilen die Praktikantinnen und Praktikanten. Die Schule gibt sowohl für die Arbeitsberichte als auch für die Beurteilungen durch die Praktikumsbetriebe festgelegte Kriterien vor.
An allen weiteren Unterrichtsstunden gemäß der Stundentafel mit Ausnahme des Faches Arbeitslehre nehmen die Langzeitpraktikanten teil. Es wird sichergestellt, dass die Leistungsanforderungen für den Hauptschulabschluss erfüllt sind.
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Während der Praktikumszeit wird die schulische Betreuung sichergestellt.
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Die Schüler/innen erhalten durch die Praktikumsbetriebe keine Vergütung.
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Sie unterliegen in dieser Zeit dem Weisungsrecht des Betriebspersonals.
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Es greifen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Seite zuletzt geändert am: 06.06.2011, 20:18 von Administrator
